Fazit: Primäre Linsenluxation (PLL) ist eine autosomal-rezessive Augenerkrankung, verursacht durch eine Mutation im ADAMTS17-Gen (Farias et al. 2010). Der Miniature Bullterrier gehörte zur Entdeckungskohorte; laut Gould et al. (2011) entspricht die rassetypische Mutationshäufigkeit einer geschätzten Erkrankungsrate von 7,3 bis 15,2 Prozent. Ein Gentest liefert nur eine Risikoeinschätzung – Diagnose und Behandlung bleiben Aufgabe des Tierarztes.
Der Miniature Bullterrier wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz oft zuerst mit dem Ruf seines großen Bruders, des Bullterriers, in Verbindung gebracht – dabei ist er bereits seit 1939, als der britische Kennel Club dem Antrag des neu gegründeten Miniature Bull Terrier Club auf eigene Ausstellungsklassen stattgab, als eigenständige Rasse anerkannt. Einen eigenen FCI-Rassestandard (Nr. 359) erhielt die Rasse allerdings erst deutlich später, im Jahr 2011 – zuvor wurde sie auf FCI-Ebene teils noch als Varietät des Bullterriers geführt, was auch die in Sachsen-Anhalt diskutierte phänotypische Einstufung erklärt. Weniger bekannt ist, dass die Rasse zu den drei Ursprungsrassen gehörte, an denen Wissenschaftler 2010 erstmals das Gen hinter einer der häufigsten erblichen Augenerkrankungen kleiner Terrier identifizierten.
Dieser Artikel ordnet ein, was der ADAMTS17-Gentest auf Primäre Linsenluxation (PLL) beim Miniature Bullterrier tatsächlich zeigt – von der Molekulargenetik über die Zuchtvorschriften deutscher Vereine bis zur Frage, wie deutsche Tierkrankenversicherer mit dem Testergebnis umgehen.
- Das ADAMTS17-Gen und wie PLL entsteht
- Entdeckungsgeschichte: von der Klinik zum Gen
- Warum der Miniature Bullterrier als Testrasse gilt
- Symptome und Differentialdiagnose
- Wie man in Deutschland, Österreich und der Schweiz testen lässt
- Zucht und rechtliche Rahmenbedingungen
- Auswirkungen auf die Tierkrankenversicherung
- Was Miniature-Bullterrier-Halter heute tun können
- Häufig gestellte Fragen
- Quellen
- So lassen Sie Ihr Tier testen
Das ADAMTS17-Gen und wie PLL entsteht
Primäre Linsenluxation ist eine augenärztliche Notfallerkrankung: Die Zonulafasern (Aufhängebänder), die die Augenlinse an Ort und Stelle halten, degenerieren und reißen, sodass sich die Linse nach vorn oder hinten verlagert. Unbehandelt kann eine verlagerte Linse binnen Stunden ein akutes Glaukom auslösen und zur Erblindung führen.
Verantwortlich ist eine Punktmutation an einer Spleißdonorstelle im Intron des Gens ADAMTS17 (c.1473+1 G>A). ADAMTS17 codiert ein Protein der extrazellulären Matrix, das am Aufbau der Zonulafasern beteiligt ist; die Mutation stört die korrekte Prozessierung des Gentranskripts. Die Vererbung folgt einem grundsätzlich autosomal-rezessiven Muster, hat aber einen additiven (dosisabhängigen) Anteil: Hunde mit zwei Kopien der Variante (homozygot) zeigen jenseits des sechsten Lebensjahres eine nahezu vollständige Penetranz. Aber auch Träger mit nur einer Kopie sind nicht automatisch risikofrei – LABOKLIN beziffert auf der eigenen deutschen Produktseite, dass 2 bis 20 Prozent der PLL-Trägertiere (N/PLL) im Laufe ihres Lebens ebenfalls an PLL erkranken. Erste klinische Anzeichen treten meist ab einem Alter von rund 20 Monaten auf, die vollständige Luxation typischerweise zwischen dem dritten und achten Lebensjahr. Wichtig ist auch, was der Test nicht ausschließt: Gould et al. (2011) dokumentierten bei einigen Rassen (etwa dem Shar Pei) an PLL erkrankte Hunde, die diese ADAMTS17-Variante gar nicht trugen – die Erkrankung kann also auch andere, unabhängige genetische Ursachen haben, und eine Linsenluxation kann auch durch ein Trauma unabhängig von jedem Gentest entstehen. Ein “Clear”-Ergebnis für ADAMTS17 schließt diese eine Mutation aus, nicht aber PLL als solche.
Entdeckungsgeschichte: von der Klinik zum Gen
Die klinische Beschreibung liegt deutlich vor der molekulargenetischen Aufklärung. Bereits 1983 dokumentierten Curtis, Barnett und Startup im Veterinary Record unter dem Titel “Primary lens luxation in the miniature bull terrier” das charakteristische Krankheitsbild bei der Rasse – 27 Jahre bevor das ursächliche Gen bekannt war.
Den entscheidenden Durchbruch lieferte 2010 die Arbeitsgruppe um Fabiana H. Farias und Gary S. Johnson: In “An ADAMTS17 splice donor site mutation in dogs with primary lens luxation” (Investigative Ophthalmology & Visual Science) grenzten sie zunächst per genomweiter Assoziationsstudie beim Jack Russell Terrier (28 betroffene und 20 Kontrollhunde) die ursächliche Region ein. Anschließend führten sie Feinkartierung und Genotypisierung der gefundenen ADAMTS17-Variante an insgesamt 829 Hunden aus Jack Russell Terrier, Lancashire Heeler und Miniature Bullterrier durch – 196 betroffene und 633 Kontrollhunde – und bestätigten so den Zusammenhang zwischen Mutation und Erkrankung in allen drei Rassen. Der Miniature Bullterrier war damit eine der drei Rassen der ursprünglichen Entdeckungskohorte.
2011 weiteten Gould und Kollegen die Untersuchung auf 30 Rassen aus und bestätigten die Mutation in 14 weiteren Rassen (insgesamt über 17 betroffene Rassen). Für den Miniature Bullterrier ermittelten sie eine geschätzte Mutationshäufigkeit von 0,27 bis 0,39, was einer rassetypischen Erkrankungsrate von 7,3 bis 15,2 Prozent entspricht – ein vergleichsweise hoher Wert unter den betroffenen Rassen.
2012 fokussierten Gharahkhani und Kollegen gezielt auf Miniature Bullterrier und den verwandten Australian Tenterfield Terrier und zeigten, dass das Risikomodell am besten zu einer dosis- und altersabhängigen additiven Vererbung passt. Über Mikrosatelliten-Haplotypanalysen schlossen sie außerdem, dass die Mutation alt ist und beim Miniature Bullterrier vermutlich durch ein einziges Gründerereignis eingeführt wurde (beim Tenterfield Terrier dagegen mindestens dreimal unabhängig voneinander). Eine Folgestudie derselben Gruppe (2015) suchte nach zusätzlichen modifizierenden Genorten, die erklären könnten, warum Hunde mit identischem ADAMTS17-Genotyp unterschiedlich schwer erkranken – und fand mögliche Zusammenhänge auch mit Pedaler Hyperkeratose, einer weiteren, bei der Rasse dokumentierten Hauterkrankung der Pfotenballen.
Lena1983 schon beschrieben – warum hat es dann bis 2010 gedauert, das Gen zu finden? Jonas ReuterWeil die molekulargenetischen Methoden fehlten – erst die GWAS-Studie 2010, zunächst beim Jack Russell Terrier, brachte den Durchbruch.Warum der Miniature Bullterrier als Testrasse gilt
Dass der Miniature Bullterrier im internationalen Kontext so eng mit PLL verbunden ist, liegt an mehreren zusammenlaufenden Faktoren: Er war eine der drei Rassen der ursprünglichen Entdeckungskohorte (Farias et al. 2010), er zeigt laut Gould et al. (2011) eine der höheren dokumentierten Mutationshäufigkeiten unter den betroffenen Rassen, und er ist auf der offiziellen Rasseliste der US-amerikanischen Orthopedic Foundation for Animals (OFA) für PLL ausdrücklich als eine von 24 betroffenen Rassen aufgeführt.
Bereits 2009 startete in Großbritannien ein kommerzieller Gentest, der in Zusammenarbeit von Miniature Bull Terrier Club, dem britischen Kennel Club und dem Animal Health Trust (der 2020 seinen Betrieb einstellte) entwickelt wurde – Welpen können ab der fünften Lebenswoche und nur einmal im Leben getestet werden. Der Miniature Bull Terrier Club gibt dazu eine klare Zuchtempfehlung: Clear×Clear-Verpaarungen sind unproblematisch, Clear×Carrier ist möglich (Nachkommen müssen getestet werden), von Affected×Clear-Verpaarungen rät der Klub ab, und Carrier×Carrier-Verpaarungen sind ausdrücklich ausgeschlossen, da rechnerisch ein Viertel der Nachkommen homozygot betroffen wäre.
Symptome und Differentialdiagnose
PLL entwickelt sich schleichend, bevor sie sich akut zeigt: Zunächst lockern sich die Zonulafasern unbemerkt, bis die Linse teilweise (Subluxation) oder vollständig verlagert. Anzeichen einer akuten Luxation sind plötzliche Schmerzhaftigkeit, Trübung oder Rotfärbung des Auges, Kneifen und ein sichtbar verändertes Aussehen der Linse – ein tierärztlicher Notfall, da eine nach vorn verlagerte Linse den Kammerwasserabfluss blockieren und binnen Stunden ein sekundäres Glaukom auslösen kann.
Wichtig für die Einordnung ist die Abgrenzung zu anderen Augen- und Erbkrankheiten der Rasse. Progressive Retinaatrophie (PRA) betrifft ebenfalls das Auge, verläuft aber grundlegend anders: Statt einer plötzlichen mechanischen Verlagerung der Linse handelt es sich um einen schleichenden, meist über Monate bis Jahre fortschreitenden Verlust der Netzhautfunktion mit allmählicher Nachtblindheit und späterer vollständiger Erblindung – ein anderer Gendefekt mit anderem Verlauf. Noch wichtiger ist die Abgrenzung zu Letaler Akrodermatitis (LAD), einer weiteren, beim Bullterrier und Miniature Bullterrier dokumentierten schweren Erbkrankheit: LAD wird durch eine Mutation im Gen MKLN1 verursacht, ist ebenfalls autosomal-rezessiv, hat aber mit PLL weder Gen noch Krankheitsbild gemeinsam – betroffene Welpen zeigen Wachstumsverzögerung, Immunschwäche und Hautläsionen an den Gliedmaßen und werden häufig bereits im Jugendalter eingeschlafert. Beide Erkrankungen werden bei kommerziellen Testanbietern aus praktischen Gründen oft im selben Rassepaket angeboten, sind aber genetisch und klinisch vollständig unabhängig voneinander. Eine verlässliche Unterscheidung aller genannten Krankheitsbilder gelingt nur durch eine tierärztliche bzw. augenfachärztliche Untersuchung.
Wie man in Deutschland, Österreich und der Schweiz testen lässt
Der deutsche Zuchtverein DCBT e.V. (Deutscher Club für Bullterrier), der älteste stammbuchführende Verein für Bullterrier, Miniature Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier in Deutschland und VDH-Mitglied, macht die Vorgabe unmissverständlich: Laut eigener Gesundheitsseite unterliegt der Miniature Bullterrier, sofern er nicht “clear by birth” ist, einem PLL-DNA-Test – zusätzlich verlangt die Zuchtordnung vor der Zuchtzulassung eine augenfachtierärztliche Untersuchung durch einen anerkannten Ophthalmologen, frühestens im Alter von 11 Monaten.
Für die eigentliche Laboranalyse ist LABOKLIN mit Sitz in Bad Kissingen der naheliegende Ansprechpartner im deutschsprachigen Raum: Der PLL-Einzeltest (TaqMan-SNP-Assay) ist auf der deutschen LABOKLIN-Produktseite für 28 Rassen gelistet, den Miniature Bullterrier eingeschlossen, mit einer Bearbeitungszeit von 3 bis 5 Werktagen nach Probeneingang. Alternativ bietet LABOKLIN ein kombiniertes “Paket Bull Terrier” mit LAD, PLL und Larynxparalyse (LP) an, ausdrücklich für Bull Terrier und Miniature Bull Terrier, mit einer Bearbeitungszeit von 1 bis 2 Wochen. Konkrete Preise sind für den deutschsprachigen Raum direkt in den öffentlich verfügbaren LABOGEN-Preiskatalogen einsehbar (nicht auf der deutschen Produktseite verlinkt, aber als PDF veröffentlicht). Für Deutschland nennt der “Preiskatalog Genetik Deutschland” von LABOGEN/LABOKLIN (Stand Januar 2026) für den PLL-Einzeltest (Testnummer 8226) 62,00 Euro für Tierhalter bzw. 48,00 Euro für Züchter mit Zuchtverbandsnachweis; das “Paket Bull Terrier” (Testnummer 8474, LP + LAD + PLL) kostet 96,00 Euro. Alle Euro-Preise verstehen sich inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Im “Preiskatalog Genetik Schweiz” (Stand Juli 2025) sind es zum Vergleich 63,15 CHF (Tierhalter) bzw. 48,90 CHF (Züchter) für den Einzeltest und 97,75 CHF für das Paket – hier jeweils ohne Mehrwertsteuer, da es sich um eine gewerbliche Preisliste für Tierarztpraxen handelt. Die Bearbeitungszeit beträgt beim Einzeltest 3 bis 5 Werktage, beim Paket rund 7 bis 14 Werktage (laut europäischer Produktseite auch als “1 bis 2 Wochen” angegeben). In beiden Ländern läuft die Bestellung in aller Regel über die Tierarztpraxis, die die Probe einsendet und die Rechnung erhält; wer direkt bei LABOKLIN bestellen möchte, kann dies über das MyLab-Kundenportal tun. Als weitere internationale Orientierung: Das britische Schwesterlabor LABOKLIN UK führt das identische “Bull Terrier DNA bundle (LAD + PLL + LP)” zu einem Preis von 126,00 Britischen Pfund inklusive Mehrwertsteuer – gegenüber 96,00 Euro inkl. 19 % MwSt. in Deutschland spürbar teurer, was die Sinnhaftigkeit eines Preisvergleichs vor der Bestellung unterstreicht. Für Österreich listet LABOKLIN keinen eigenen Preiskatalog; Halter können sich alternativ an ein österreichisches Labor wie Feragen (Salzburg), das ebenfalls PLL-Gentests anbietet, wenden oder die Bestellung über die eigene Tierarztpraxis nach Deutschland/Schweiz laufen lassen. Alternativ stehen international auch OFA/University of Missouri sowie Canine Genetic Testing (CAGT) der University of Cambridge für einen reinen PLL-Einzeltest (49,50 Britische Pfund inkl. Mehrwertsteuer) zur Verfügung – ein Weg, der sich etwa für aus Großbritannien importierte Tiere anbieten kann.
LenaUnd was kostet so ein Test dann konkret hier in Deutschland? Jonas ReuterDer LABOGEN-Preiskatalog nennt für Deutschland 62 Euro als Einzeltest und 96 Euro fürs Bull-Terrier-Paket, in der Schweiz 63,15 Franken.Zucht und rechtliche Rahmenbedingungen
Der Miniature Bullterrier wird nach VDH-Regularien über den DCBT e.V. gezüchtet, der sich an die Mindestanforderungen der VDH-Zuchtordnung sowie die FCI-Vorgaben (Standard Nr. 359, Widerristhöhe maximal 35,5 cm) hält. Nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) benötigt gewerbliche Hundezucht in Deutschland eine behördliche Erlaubnis mit Sachkundenachweis. Für die konkrete Zuchtauswahl ist § 11b TierSchG (Qualzuchtparagraph) relevant: Er untersagt Zuchtkombinationen, bei denen nach dem Stand des Wissens mit erblich bedingten Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Nachkommen zu rechnen ist. PLL ist dabei kein klassisches Qualzucht-Thema wie etwa Brachyzephalie, aber eine bewusste Carrier×Carrier-Verpaarung, bei der ein Viertel der Welpen mit hoher Wahrscheinlichkeit an einer schmerzhaften, im schlimmsten Fall zur Erblindung führenden Erkrankung leidet, fällt in genau den Bereich, den § 11b adressieren soll – der DCBT-Testpflicht kommt hier also auch eine rechtlich flankierende Funktion zu. In Österreich regelt § 5 Abs. 2 Tierschutzgesetz vergleichbar den Umgang mit qualzuchtrelevanten Merkmalen, in der Schweiz die Tierschutzverordnung (SR 455.1).
Beim Status als “gefährlicher Hund” oder Listenhund zeigt sich, dass eine bundeseinheitliche Antwort nicht existiert – der Miniature Bullterrier steht auf keiner bundesweiten Rasseliste für die Haltung, zwei Bundesländer illustrieren aber, dass die Einstufung im Detail von Landesrecht und Einzelfall abhängt. In Sachsen-Anhalt bestimmt das Hundegesetz (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA) die Rassezugehörigkeit nach dem äußeren Erscheinungsbild (Phänotyp) auf Basis des FCI-Standards vom 9. Februar 2001 – zu diesem Zeitpunkt galt der Miniature Bullterrier FCI-intern noch als Untervarietät des Bullterriers, wodurch er in Sachsen-Anhalt im Zweifel als Bullterrier und damit als gefährlicher Hund eingestuft werden kann. In Nordrhein-Westfalen wiederum ist laut Verwaltungsvorschrift zum Landeshundegesetz NRW (VV LHundG NRW, Stand 25.07.2017, Nr. 3.2.4) primär die Widerristhöhe entscheidend: Überschreitet ein Miniature Bullterrier den Rassestandard von 35,5 cm deutlich, kann er von den Behörden im Einzelfall als “großer” Bullterrier nach § 3 Abs. 2 Landeshundegesetz NRW eingestuft werden – das Oberverwaltungsgericht NRW hat allerdings auch entschieden, dass ein Tier, das den Standard nur geringfügig überschreitet, deswegen nicht automatisch zum Bullterrier wird. Zusätzlich zur Haltung nach Landesrecht gibt es eine bundesweite Regelung für den grenzüberschreitenden Transport: Nach § 2 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (HundVerbrEinfG) dürfen Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen grundsätzlich nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Zusätzlich verbietet § 2 Abs. 1 Satz 2 HundVerbrEinfG auch die Einfuhr von Hunden anderer Rassen, wenn nach dem Recht des Bundeslands, in dem der Hund gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird – genau der Mechanismus, über den ein Miniature Bullterrier in Sachsen-Anhalt landesrechtlich erfasst sein könnte. Da die Einstufung auch hier am äußeren Erscheinungsbild ansetzen kann, ist bei einem Import oder Umzug mit einem Miniature Bullterrier aus dem Ausland (z. B. aus Großbritannien, wo internationale Testlabore genutzt werden) vorab bei der zuständigen Grenzbehörde zu klären, ob das Verbringungsverbot im Einzelfall greift – unabhängig von der Frage, wie das jeweilige Bundesland die Haltung vor Ort einstuft. Halter sollten beide Ebenen (Landesrecht zur Haltung, Bundesrecht zum Verbringen/Einführen) getrennt prüfen, da sich Gesetze und Verwaltungsvorschriften ändern können.
LenaGilt der Mini-Bullterrier denn nun als gefährlicher Hund oder nicht? Jonas ReuterFür die Haltung gibt es keine Bundesliste – aber § 2 HundVerbrEinfG verbietet die Einfuhr von Bullterriern, das ist eine zweite, bundesweite Ebene.Auswirkungen auf die Tierkrankenversicherung
Für deutsche Hundekrankenversicherer gilt eine Erkrankung nach gängiger Marktpraxis in aller Regel dann als Vorerkrankung, wenn vor Vertragsabschluss bereits eine Diagnose, Behandlung oder erkennbare Symptomatik vorlag; Erbkrankheiten wie eine bereits diagnostizierte PLL werden entsprechend häufig ausgeschlossen, sofern sie nicht erst nach Vertragsbeginn erstmals klinisch auffällig werden. Ob ein reines Gentest-Ergebnis (N/PLL oder PLL/PLL) ohne bislang festgestellte klinische Augenveränderung für sich genommen bereits als Vorerkrankung gilt, handhaben einzelne Versicherer unterschiedlich – im Zweifel gehört das Ergebnis wahrheitsgemäß in den Gesundheitsfragebogen, da unrichtige Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können. Uelzener wird in unabhängigen Vergleichsportalen wiederholt als besonders kulant im Umgang mit bestehenden Vorerkrankungen beschrieben, was aber keine Zusage für den PLL-Einzelfall ersetzt. Welche konkrete Wartezeit, Höchstgrenze oder welcher Ausschluss für eine rassetypische Erbkrankheit wie PLL bei einem bestimmten Anbieter tatsächlich gilt, legt jeder Versicherer individuell in seinen Vertragsbedingungen fest und sollte vor Vertragsabschluss direkt erfragt werden, statt sich auf eine pauschale Erwartung zu verlassen.
Was Miniature-Bullterrier-Halter heute tun können
- Vor dem Kauf eines Welpen beim Züchter nach dem PLL-DNA-Testergebnis beider Elterntiere fragen, idealerweise mit Prüfbericht des DCBT e.V. oder eines vergleichbaren Vereins.
- Bei bereits vorhandenem Hund unbekannten Status einen Gentest über die Tierarztpraxis veranlassen – etwa via LABOKLIN oder ein internationales Labor wie OFA/Missouri.
- Bei einem N/PLL- oder PLL/PLL-Ergebnis eine augenfachtierärztliche Kontrolluntersuchung vereinbaren, um den klinischen Status unabhängig vom Genotyp einzuschätzen.
- Vor Vertragsabschluss einer Tierkrankenversicherung die konkrete Regelung zu erblichen Vorerkrankungen und Wartezeiten direkt beim Versicherer erfragen.
- Bei Zuchtambitionen ausschließlich Clear×Clear- oder gezielt geplante Clear×Carrier-Verpaarungen anstreben und Carrier×Carrier konsequent vermeiden.
- Ein Gentestergebnis ist ein Risikohinweis, keine tierärztliche Diagnose – jede Einschätzung des Sehvermögens sowie alle Behandlungsentscheidungen gehören ausschließlich in die Hände der behandelnden Tierärztin oder des behandelnden Tierarztes.
Häufig gestellte Fragen
Q. Ist Primäre Linsenluxation beim Miniature Bullterrier heilbar?
Es gibt keine Therapie, die die Degeneration der Zonulafasern rückgängig macht. Eine bereits verlagerte Linse ist jedoch ein tierärztlicher Notfall, der meist chirurgisch behandelt werden muss, um Folgeschäden wie ein sekundäres Glaukom zu vermeiden – die konkrete Behandlungsentscheidung trifft ausschließlich die behandelnde Tierärztin oder der behandelnde Tierarzt.
Q. Ist der Miniature Bullterrier in Deutschland ein Listenhund?
Für die Haltung ist er bundesweit auf keiner Rasseliste geführt. In Sachsen-Anhalt kann er nach dem dortigen Hundegesetz aufgrund der phänotypischen Nähe zum Bullterrier als gefährlicher Hund gelten, in Nordrhein-Westfalen kann eine deutliche Überschreitung der Standard-Widerristhöhe von 35,5 cm im Einzelfall zur Einstufung als Bullterrier führen. Zusätzlich gilt bundesweit für das Verbringen/Einführen aus dem Ausland das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (§ 2 HundVerbrEinfG), das Bullterrier-Rassen grundsätzlich erfasst und zusätzlich auch Hunde anderer Rassen einbezieht, die nach dem Recht des Ziel-Bundeslands als gefährlich gelten (§ 2 Abs. 1 Satz 2) – bei einem Import sollte dies vorab separat bei der Grenzbehörde geklärt werden. Halter sollten die Regelung ihres Bundeslands und die Bundesregelung zum Verbringen direkt bei den zuständigen Behörden prüfen.
Q. Was kostet ein PLL-Gentest bei LABOKLIN?
Laut “Preiskatalog Genetik Deutschland” von LABOGEN/LABOKLIN (Stand Januar 2026) kostet der PLL-Einzeltest 62,00 Euro für Tierhalter bzw. 48,00 Euro für Züchter mit Zuchtverbandsnachweis, das “Paket Bull Terrier” (LAD, PLL, LP zusammen) 96,00 Euro, jeweils inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Im Schweizer Preiskatalog (Stand Juli 2025) sind es 63,15 CHF bzw. 48,90 CHF für den Einzeltest und 97,75 CHF für das Paket, jeweils ohne Mehrwertsteuer. Als weitere internationale Orientierung kostet das identische Bundle beim britischen Schwesterlabor 126,00 Pfund inklusive Mehrwertsteuer.
Q. Was ist der Unterschied zwischen PLL und LAD beim Miniature Bullterrier?
Beide sind eigenständige, autosomal-rezessive Erbkrankheiten der Rasse, haben aber nichts miteinander zu tun. PLL betrifft das Gen ADAMTS17 und die Augenlinse, meist ab dem Junghund- bis mittleren Alter. LAD (Letale Akrodermatitis) betrifft das Gen MKLN1 und äußert sich bereits im Welpenalter mit Wachstumsstörungen, Immunschwäche und Hautveränderungen an den Gliedmaßen – eine deutlich schwerere und meist früher tödlich verlaufende Erkrankung.
Quellen
- Curtis R, Barnett KC, Startup FG (1983). “Primary lens luxation in the miniature bull terrier.” Veterinary Record 112(14):328-330.
- Farias FH, Johnson GS, Taylor JF, et al. (2010). “An ADAMTS17 splice donor site mutation in dogs with primary lens luxation.” Investigative Ophthalmology & Visual Science 51(9):4716-4721.
- Gould D, Pettitt L, McLaughlin B, et al. (2011). “ADAMTS17 mutation associated with primary lens luxation is widespread among breeds.” Veterinary Ophthalmology 14(6):378-384.
- Gharahkhani P, O’Leary C, Duffy D, Bernays M, Kyaw-Tanner M (2012). “Primary Lens Luxation in Australian Tenterfield and Miniature Bull Terriers is Due to An Old ADAMTS17 Mutation and is an Additive Trait.” Open Genomics Journal 5:7-13.
- Gharahkhani P, O’Leary CA, Duffy DL, Kyaw-Tanner M (2015). “Potential Modifying Loci Associated With Primary Lens Luxation, Pedal Hyperkeratosis, and Ocular Phenotypes in Miniature Bull Terriers.” Investigative Ophthalmology & Visual Science 56(13):8288-8296.
- Deutscher Club für Bullterrier e.V. (DCBT). “Gesundheit: Miniatur Bullterrier” — PLL-DNA-Testpflicht und Augenuntersuchungspflicht vor Zuchtzulassung.
- Kanzlei Beaucamp. “Miniature Bullterrier” — Rechtliche Einordnung nach dem Hundegesetz Sachsen-Anhalt (§ 3 Abs. 2 HundeG LSA).
- der-tieranwalt.de. “Miniature Bullterrier: Miniatur-Bullterrier ist kein Listenhund – kann aber als gefährlicher Hund gelten” — Einordnung nach Landeshundegesetz NRW.
- LABOKLIN. “Primäre Linsenluxation (PLL)” — Rasseliste inkl. Miniature Bull Terrier, TaqMan-SNP-Test, Trägerrisiko 2-20 %.
- LABOGEN/LABOKLIN. “Preiskatalog Genetik Schweiz” (Juli 2025) — PLL (Test-Nr. 8226) 63,15/48,90 CHF ohne MwSt., Paket Bull Terrier (LAD+PLL+LP) 97,75 CHF.
- LABOGEN/LABOKLIN. “Preiskatalog Genetik Deutschland” (Januar 2026) — PLL (Test-Nr. 8226) 62,00/48,00 Euro, Paket Bull Terrier (Test-Nr. 8474) 96,00 Euro, jeweils inkl. 19 % MwSt.
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. “§ 2 HundVerbrEinfG — Einfuhr- und Verbringungsverbot.”
- LABOKLIN Europe. “Combination Bull Terrier” (LAD + PLL + LP) — für Bull Terrier und Miniature Bull Terrier.
- LABOKLIN UK. “Bull Terrier DNA bundle (LAD + PLL + LP)” — Preis £126.00 inkl. VAT.
- Miniature Bull Terrier Club (UK). “Primary Lens Luxation (PLL)” — Zuchtempfehlungen Clear/Carrier/Affected.
- Orthopedic Foundation for Animals (OFA). “Primary Lens Luxation” — offizielle Rasseliste inkl. Miniature Bull Terrier.
- Canine Genetic Testing (CAGT), University of Cambridge. “Primary Lens Luxation” — £49.50 inkl. VAT.
- Tierschutzgesetz (TierSchG) § 11b — Verbot von Qualzucht.
- dogvers.de. “Hundekrankenversicherung mit Vorerkrankung” — Kriterien für Vorerkrankungen und Umgang mit Erbkrankheiten.
Bild: Darmaninjl, “Helina-bull-terrier-miniature.jpg”, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons.
So lassen Sie Ihr Tier testen
Manche Tier-DNA-Tests prüfen den Trägerstatus erblicher Erkrankungen oder genetische Risikomarker, aber die Ergebnisse sind Information, keine Diagnose. Bei Symptomen oder wenn eine gesicherte Diagnose nötig ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt.
Nachfolgend – nach Wohnort gruppiert –, wo sich Primäre Linsenluxation (ADAMTS17) testen lässt, samt Angabe, ob der Dienst diese Variante ausdrücklich listet (✅ = gelistet / ❓ = unbestätigt / ❌ = nicht angeboten).
Innerhalb der EU / in Deutschland
Außerhalb der EU
Hinweis: Auch wenn das Kit international gekauft/versandt werden kann, ist die Dienstleistung selbst (Probenrücksendung, Analyse, Ergebnisse) in Ihrem Land nicht garantiert. Prüfen Sie vor der Bestellung das angegebene Servicegebiet und den Rückversand jedes Anbieters.
In anderen Regionen angebotene Dienste (in Ihrer Region ggf. nicht verfügbar)
Sorgen um die Gesundheit Ihres Tieres? — Sprechen Sie mit einer Tierärztin/einem Tierarzt
Eine gesicherte Diagnose und jede Behandlung sind Sache der Tierärztin/des Tierarztes, nicht eines Testkits.
Bundestierärztekammer — Tierarztsuche
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